Arbeitszeit erfassen — Start, Pause, Ende, Tages- und Wochenstand
Arbeitszeit täglich mit einem Klick erfassen, Tages- und Wochenstand direkt sehen, nachträglich ergänzen oder korrigieren. Zusätzlich weiter unten: klassischer Stundennachweis mit Unterschrift als PDF/CSV.
Heute
Arbeit starten, Pause erfassen, Arbeit beenden — der Eintrag wird danach automatisch lokal gespeichert.
Heutige Einträge
Manuell nachtragen oder korrigieren
Sollzeit einrichten (Wochenmodell, Feiertage)
Ohne diese Angaben rechnet die Werkstatt keine Sollzeit — sie erfindet auch keine. Ein Soll, das niemand gesetzt hat, wäre eine Behauptung über den Arbeitsvertrag.
DACH-Hinweise zur Arbeitszeiterfassung
Diese Anwendung ersetzt keine Rechtsberatung. Sie unterstützt die technische Erfassung von Beginn, Ende, Pausen und Tätigkeit — nicht Lohnabrechnung, Schichtplanung oder Personalverwaltung.
Deutschland
Erfassbar: Beginn, Ende, Pausen, Tätigkeit, Projekt, Notiz je Tag. Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) zur Pflicht der systematischen Arbeitszeiterfassung (gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, im Anschluss an das EuGH-Urteil C-55/18 vom 14.05.2019); ergänzend gilt für bestimmte Branchen und Beschäftigungsformen eine gesonderte Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG (Quelle: BMAS). Die Pflicht richtet sich an Arbeitgeber mit Beschäftigten; für die eigene Tätigkeit als Solo-Selbstständige/r besteht daraus keine gesetzliche Erfassungspflicht. Stand der Quellenprüfung: 2026-08-05. Es können branchen- oder tarifspezifische Ausnahmen gelten. Keine Rechtsberatung.
Österreich
Erfassbar: Beginn, Ende, Pausen, Tätigkeit, Projekt, Notiz je Tag. Quelle: Arbeitsinspektion (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) zu den Aufzeichnungspflichten nach § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG). Stand der Quellenprüfung: 2026-08-05. Es können branchenspezifische Ausnahmen gelten. Keine Rechtsberatung.
Schweiz
Erfassbar: Beginn, Ende, Pausen, Tätigkeit, Projekt, Notiz je Tag. Quelle: SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) zu den Arbeitszeiterfassungspflichten nach Arbeitsgesetz (ArG) und Verordnung 1 (ArGV 1): Art. 73a ArGV 1 erlaubt den vollständigen Verzicht auf Zeiterfassung nur bei grosser Zeitautonomie, Jahreseinkommen ab CHF 120'000 und entsprechender Regelung im Gesamtarbeitsvertrag (GAV); Art. 73b ArGV 1 regelt die vereinfachte Erfassung (nur Gesamtdauer je Tag). Stand der Quellenprüfung: 2026-08-05. Keine Rechtsberatung.
Angaben
Vorlage wählen und Zeitraum festlegen — die Tabelle wird automatisch mit den passenden Zeilen befüllt.
Frühere Nachweise wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
| Datum | Von | Bis | Pause (Min.) | Tätigkeit | Stunden | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Summe Stunden (dezimal / Std:Min) | 0,00 0:00 h | |||||
Was auffällt
Hinweise, keine Sperre — der Nachweis dokumentiert, was war. Geprüft werden die Mindestpause nach § 4 ArbZG (mehr als 6 Std. Arbeitszeit: 30 Minuten, mehr als 9 Std.: 45 Minuten) und die werktägliche Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG (10 Stunden). Tarifliche, jugend- und mutterschutzrechtliche Sonderregeln sind darin nicht abgebildet. Keine Rechtsberatung.
Unterschriften
Optional — mit Maus, Trackpad oder Finger unterschreiben.
Über dieses Werkzeug
Nach §17 Mindestlohngesetz sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für bestimmte Beschäftigtengruppen aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Dieser Stundennachweis unterstützt die Dokumentation, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Alle Angaben und Unterschriften bleiben lokal im Browser.
Häufige Fragen
Wer muss Arbeitszeiten aufzeichnen?
Nach § 17 Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für geringfügig Beschäftigte sowie für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftsbranchen (z. B. Bau, Gastronomie, Transport) aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Welche Vorlagen stehen zur Auswahl?
Tagesnachweis, Wochennachweis und Monatsnachweis — die Tabelle wird je nach Vorlage automatisch mit den passenden Zeilen befüllt, die Stundensumme berechnet sich automatisch.
Wie funktioniert die Unterschrift?
Mit Maus, Trackpad oder Finger direkt auf der Zeichenfläche unterschreiben — getrennt für Mitarbeiter/in und Vorgesetzte/n. Die Unterschrift wird beim PDF-Export in das Dokument eingebettet.
In welchen Formaten kann ich den Stundennachweis exportieren?
Als PDF mit eingebetteten Unterschriften oder als CSV-Datei für die Weiterverarbeitung, z. B. in einer Tabellenkalkulation.
Kann ich eine Nachtschicht über Mitternacht erfassen?
Ja. Liegt das Ende vor dem Beginn — etwa 22:00 bis 06:00 —, wertet die Werkstatt das als Schicht über Mitternacht und rechnet acht Stunden statt null. Die Zeile wird mit „+1“ markiert, im CSV-Export steht dafür die Spalte „Folgetag“. Die Schicht zählt zum Tag ihres Beginns, so wie ein Stundenzettel sie führt.
Prüft das Werkzeug die gesetzliche Mindestpause?
Es weist darauf hin, ohne die Eingabe zu sperren. Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten; § 3 ArbZG lässt werktäglich höchstens zehn Stunden zu. Bezugsgröße ist die Arbeitszeit ohne Pausen, gerechnet je Tag. Abweichende Tarifregelungen (§ 7 ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz sind nicht abgebildet. Das ist keine Rechtsberatung.
Warum stehen im PDF manchmal andere Zeichen als in meiner Eingabe?
Die im PDF eingebetteten Standardschriften können nur den westeuropäischen Zeichenvorrat (WinAnsi). Namen mit ł, ğ, ș oder ř werden deshalb im PDF auf den Grundbuchstaben abgebildet — sichtbar gemeldet, nicht stillschweigend. In der Tabelle und im CSV-Export bleibt der Text unverändert.
Verlassen meine Angaben und die Unterschrift den Browser?
Nein. Alle Angaben und die Unterschrift bleiben ausschließlich im Browser, es findet kein Server-Upload statt.